ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Durch das Senden einer Anzahlung (oder einer vollständigen Zahlung) an Operadora Happy Gringo Cia Ltda bestätigen Sie, dass Sie die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich selbst und für jedes Mitglied Ihrer Reisegruppe akzeptieren. Es gibt (sind) keine Unterschriften ) notwendig.

Happy Gringo möchte auch darauf hinweisen, dass wir und unsere Kunden zwar an den nachstehenden gesetzlichen Vertrag gebunden sind, aber stets alles tun werden, um unseren Kunden bei Problemen vor oder während der Tour zu helfen und sie zu unterstützen Tatsächlich haben wir den beneidenswerten Ruf, alles zu tun, um unseren Kunden zu helfen. Wir können Ihnen auch bei allen erforderlichen Unterlagen für Ihre Versicherungsansprüche behilflich sein.

ENGLISH VERSION

ERSTE KLAUSEL - TEILNEHMER

  • 1.1 Die Firma OPERADORA HAPPY GRINGO Cia. Ltda., Gesetzlich vertreten durch Frau Eva Merkx, wird von nun an und für die Wirkung dieses Vertrages als "AGENTUR" bezeichnet.
  • 1.2 Die Person, die von nun an die Dienste der AGENTUR in Anspruch nimmt, wird als „TOURIST“ bezeichnet.
  • 1.3 Das Drittunternehmen, das die Tour von nun an durchführt, wird als „OPERATOR“ bezeichnet.

ZWEITE KLAUSEL - VERTRAGSZIEL

THE TOURIST beauftragt die AGENTUR mit der Bereitstellung des erforderlichen Beratungsdienstes, der Kontakte und Reservierungen mit Tourismusbetreibern, um an den vom TOURIST ausgewählten Zielen zu reisen und an den Aktivitäten teilzunehmen.

DRITTE KLAUSEL - VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN

DIE AGENTUR:
  • 3.1 Bereitstellung der besten OPERATOREN auf dem Markt im Verhältnis zum festgelegten Preis. Die BETREIBER müssen gesetzlich festgelegt und befugt sein, im Einklang mit dem ecuadorianischen Recht zu arbeiten.
  • 3.2 Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, die der Tourist über sein vertraglich vereinbartes Reiseziel / seine vertraglich vereinbarte Reise benötigt.
  • 3.3 THE TOURIST alle Tickets und Gutscheine zur Verfügung zu stellen, die für die Teilnahme an der Tour erforderlich sind.
  • 3.4 Kontaktaufnahme mit der Familie, der Versicherungsgesellschaft und / oder der Botschaft des TOURIST im Falle eines Unfalls, der durch Vorsehung oder höhere Gewalt verursacht wurde. Die AGENTUR haftet nicht für Verletzungen, Tod oder sonstige Schäden, die unter keinen Umständen vom TOURISTEN oder BETREIBER verursacht werden.
DER TOURIST:
  • 3.5 Die mit dem Reisen innerhalb Ecuadors verbundenen Risiken klar verstanden und akzeptiert zu haben. Dies schließt die Verletzungs- oder Todesrisiken ein, die mit höherer Gewalt oder Vorsehungshandlungen wie Kriegen, innerer Aufregung, Protesten / Streiks, Terrorismus, Feuer, Naturkatastrophen, behördlichen Entscheidungen, jeglicher Form von Unfällen oder anderen extremen und unvorhergesehenen Umständen verbunden sind . Auch die Risiken, die bei der Ausübung von Extremsportarten bestehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mountainbiken, Rafting / Tubing, Klettern, Bergsport, Trekking, Camping, Abseilen / Ziplining mit dem Baldachin, Reiten, Schnorcheln, Tauchen und jede andere Aktivität oder Sportart wo es Kontakt mit der Natur gibt. Der TOURIST akzeptiert, dass die AGENTUR nicht für Verlust, Verletzung oder Beschädigung von Personen oder Gegenständen aus den oben genannten Gründen verantwortlich gemacht wird.
  • 3.6 Eine gültige und umfassende Reiseversicherung für die gebuchten Reisedaten abzuschließen oder die AGENTUR in Ermangelung einer solchen Versicherungspolice und ohne die Absicht, eine solche abzuschließen, von jeglicher Verantwortung für Unfälle, Todesfälle, Verletzungen oder Verletzungen zu erklären physische Probleme, die während der vertraglich vereinbarten Reise auftreten, sowie finanzielle Verantwortung aufgrund von Stornierung oder Einschränkung der Reise, Verlust des Gepäcks, Verspätungen der Reise, medizinischer Versorgung, Evakuierung oder Rückführung im Notfall oder anderen Unannehmlichkeiten, die außerhalb der Kontrolle der AGENTUR liegen.
  • 3.7 Alle Einwanderungsdokumente, gültigen Reisepässe und Impfungen, die für Reisen nach ecuadorianischem Recht erforderlich sind.
  • 3.8 Um der AGENTUR im Voraus Einzelheiten zu jeglichen besonderen Lebensmittelanforderungen, Behinderungen oder Krankheiten mitzuteilen, die zum Zeitpunkt der Reise vorliegen.
  • 3.9 Um bei ausreichender Gesundheit und Fitness an der reservierten Reise teilnehmen zu können. Bei Besuchen von Zielen in großer Höhe ist der TOURIST dafür verantwortlich, ausreichend akklimatisiert zu sein, um den Besuch sicher durchführen zu können.
  • 3.10 Bereitstellung aller von der AGENTUR angeforderten Passagierdaten und Passkopien und Ermächtigung der AGENTUR, personenbezogene Daten nach Bedarf an den BETREIBER weiterzugeben.

VIERTE KLAUSEL - TOURZAHLUNG

  • 4.1 Eine Anzahlung von 40% ist innerhalb eines Zeitraums von maximal 1 Woche (7 Tage) ab dem ursprünglichen Buchungsdatum an die AGENTUR zu leisten. In Fällen, in denen eine Reservierung weniger als 91 Tage vor Reiseantritt erfolgt, ist die vollständige Zahlung der Tour innerhalb von 1 Woche (7 Tage) nach dem ursprünglichen Buchungsdatum erforderlich.
  • 4.2 Der Restbetrag des Tourpreises muss spätestens 90 Tage vor dem Abreisetag der Tour bezahlt werden, andernfalls kann die AGENTUR die Buchung als vom TOURIST storniert behandeln und Stornierungsgebühren gemäß Ziffer XNUMX erheben. Tickets können dem TOURIST erst ausgestellt werden, wenn die AGENTUR die vollständige Zahlung erhalten hat.
  • 4.3 Die AGENTUR fordert und akzeptiert nur Bankzahlungen, die auf unsere offiziellen Firmenkonten unter dem Namen OPERADORA HAPPY GRINGO CIA LTDA eingehen. Die AGENTUR wird niemals Zahlungen anfordern, akzeptieren oder anerkennen, die auf ein Bankkonto eines anderen Dritten eingegangen sind. 

FÜNFTE KLAUSEL - BESTÄTIGUNG DER TOUR

  • 5.1 Die Reservierung des TOURIST wird von der AGENTUR erst nach Eingang der Anzahlung von 40% oder der vollständigen Tourzahlung vom TOURIST gemäß Ziffer 4 rechtlich bestätigt.
  • 5.2 Die AGENTUR verpflichtet sich, alle erforderlichen Zahlungen rechtzeitig an die örtlichen BETREIBER zu leisten, um die korrekte Reservierung und Durchführung der Tour sicherzustellen.

SECHSTE KLAUSEL - TOUR-STORNIERUNG DURCH DEN TOURIST

  • 6.1 Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen und werden erst wirksam, wenn die Agentur das schriftliche Dokument erhalten hat.
  • 6.2 Wenn die TOURIST-Stornierung 120 Tage oder länger vor Reiseantritt eingeht, wird eine Strafgebühr von 25% des gesamten Tourwerts pro Person erhoben.
  • 6.3 Wenn die TOURIST-Stornierung zwischen 91 und 119 Tagen vor Reiseantritt eingeht, wird eine Strafgebühr von 40% des gesamten Tourwerts pro Person erhoben.
  • 6.4 Wenn die TOURIST-Stornierung 90 Tage oder weniger vor Reiseantritt eingeht, verfällt der TOURIST 100% des gesamten Tourwerts.
  • 6.5 Für die folgenden Galapagos-Kreuzfahrten fallen alternative Stornierungsgebühren an: Angelito, Daphne, Großkönigin Beatriz, Eden, Monserrat I, Xavier, Yolita II, Samba, Seemann, Sea Star Journey, Santa Cruz II, Isabela II, La Pinta, Letty, Herkunft, Theorie, Darwin, Aggressor III, Humboldt-Entdecker. Für Kreuzfahrten, die auf einem dieser Schiffe gebucht wurden, gelten die Absätze 6.2, 6.3 und 6.4 nicht - Bitte erkundigen Sie sich bei unserem Vertriebsteam nach der alternativen Stornogebührenordnung. Es liegt in der Verantwortung des TOURISTEN, sich vor der Buchung nach den spezifischen Stornierungsbedingungen zu erkundigen.
  • 6.6 GALAPAGOS-CHARTER: Die Stornierungsbedingungen für Charterkreuzfahrten können von den in den Abschnitten 6.2 bis 6.5 aufgeführten regulären Stornierungsbedingungen abweichen. Bei Charterbuchungen ist der TOURIST dafür verantwortlich, sich vor der Buchung bei der AGENTUR zu erkundigen.
  • 6.7 REISE-STORNIERUNGSVERSICHERUNG: Die AGENTUR empfiehlt dringend den Abschluss einer CFAR-Reiserücktrittsversicherung (Cancel For Any Reason) für THE TOURIST für Gebühren und Verluste im Falle einer Tourstornierung.
  • 6.8 TRIPPONEMENT: Im Falle eines Antrags auf Verschiebung der Tour durch den TOURIST fallen weiterhin die oben genannten Stornierungsgebühren an, es sei denn, der BETREIBER erklärt sich damit einverstanden, die Gebühr einzubüßen.

SIEBTE KLAUSEL - FORCE MAJEURE

  • 7.1 Der OPERATOR behält sich das Recht vor, die Tour aufgrund höherer Gewalt, Vorsehungshandlungen, außergewöhnlicher oder unvorhergesehener Ereignisse oder Umstände, die außerhalb der Kontrolle der AGENTUR liegen und den OPERATOR daran hindern, die vertraglich vereinbarte Dienstleistung zu erbringen, abzusagen oder zu ändern. Zu diesen Ereignissen gehören unter anderem: Epidemie, Pandemie, Krieg oder Revolution, Streiks / Unruhen / Unruhen, extremes Wetter, Überschwemmungen, Tsunami, Erdbeben, Vulkanausbruch, Feuer, Dürre, Kontamination, Gesetzgebung oder Entscheidung von Regierungs- oder Staatsmächten die die Durchführung einer Tour, Stromausfälle, Cyberangriffe, Bedrohung oder Terrorakte, interne Aufregung, Proteste / Streiks, Terrorismus, Feuer, Naturkatastrophen oder behördliche Entscheidungen verbieten oder beeinflussen.
  • 7.2 In den in Ziffer 7.1 beschriebenen Fällen bietet die AGENTUR entweder eine alternative Tour mit vergleichbarem Service oder eine Änderung des Datums für die ursprünglich gebuchte Tour an, ist jedoch nicht verpflichtet, dem Kunden eine Rückerstattung zu gewähren.

ACHTE KLAUSEL - TOUR-ÄNDERUNG

  • 8.1 Der BETREIBER und die AGENTUR behalten sich das Recht vor, die Tageszeit ihrer Tourabfahrten zu ändern oder Tourprogramme und Reiserouten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, unter anderem aus folgenden Gründen: sich änderndes Wetter und Naturgewalten, Verhaltensgewohnheiten von Wildtieren, Fahrzeug oder Yachtsicherheit, Sicherheit von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern, nach Ermessen Ihres Reiseleiters, Fahrers oder der Behörde. Unter den oben genannten Bedingungen ist die AGENTUR nicht verpflichtet, dem TOURIST Ersatz, Ersatz von Dienstleistungen oder Rückerstattung zu gewähren.
  • 8.2 Die AGENTUR behält sich das Recht vor, den Preis einer Tour auch nach Eingang der vollständigen Zahlung durch den TOURIST zu ändern, wenn Entscheidungen von Dritten getroffen werden - darunter das Reiseveranstalterunternehmen, die ecuadorianische Regierung, die ecuadorianische Steuerbehörde oder andere Parteien - bewirken, dass der ursprüngliche Preis des Dienstes unerwartet steigt.

NEUNTE KLAUSEL - TRANSPORT ZUM TOUR-MONTAGEPUNKT

9.1 Der TOURIST ist dafür verantwortlich, seine eigenen Vorkehrungen zu treffen, um am Sammelpunkt der Tour anzukommen. Es gibt keine Vorkehrungen, falls der TOURIST an den Ausgangspunkten nach außen oder nach Hause verspätet sein sollte.

Zehnte Klausel - Beschwerdeverfahren und Rückerstattungen

  • 10.1 Wenn der TOURIST während der Tour auf ein Problem stößt, sollte er Happy Gringo unverzüglich und schriftlich informieren. Es werden nur Beschwerden bearbeitet, die der AGENTUR innerhalb von maximal 1 Woche nach Beendigung der Tour zur Kenntnis gebracht werden. Die AGENTUR wird sich bemühen, alle Beschwerden innerhalb einer Woche nach Erhalt der Benachrichtigung förmlich vollständig zu beantworten. Verzögerungen beim Erhalt angemessener Informationen von den Betreibern können sich jedoch auf die Reaktionszeit der AGENTUR auswirken.
  • 10.2 Der TOURIST versteht und erkennt an, dass DIE AGENTUR von ihm als Dritter beauftragt wird und dass die Zahlung des TOURISTEN an dritte Leistungsträger weitergezahlt wird, um die angeforderten Reiseleistungen des TOURISTEN zu bestätigen. Der TOURIST erklärt sich damit einverstanden und ermächtigt die AGENTUR, auf diese Weise in ihrem Namen zu handeln und vom TOURIST erhaltene Zahlungen zur Bestätigung dieser Reiseleistungen zu verwenden. Der TOURIST nimmt zur Kenntnis, dass die AGENTUR nicht für die Gelder verantwortlich gemacht werden kann, die an einen Drittveranstalter zur Sicherstellung der Reiseleistungen gezahlt werden. Der TOURIST kann diese Gelder auch nicht durch Kreditkartenrückbuchungen, Klagen oder andere Mittel von der AGENTUR zurückfordern. Im Falle einer Reisestornierung oder Reklamation wird die AGENTUR alles tun, um Gelder vom Drittanbieter zurückzufordern, um sie als Rückerstattung an den KUNDEN weiterzuleiten, kann jedoch nicht verantwortlich gemacht werden, falls die Geschäftsbedingungen des Drittanbieters den Erfolg verhindern Erholung.
  • 10.3 Die AGENTUR ist in keiner der folgenden Situationen für Rückerstattungen verantwortlich:
    • Mechanische Probleme, die jede Art von Transport auf der Reise betreffen.
    • Ersatz von Einrichtungen oder Personal.
    • Verspätete Ankunft oder Nichterscheinen von THE TOURIST.
    • Entscheidung des TOURISTEN, die Tour vorzeitig zu verlassen oder Aktivitäten / Mahlzeiten / Unterkünfte während der Tour zu verpassen.
    • Probleme, die dadurch verursacht werden, dass der TOURIST ohne die erforderlichen Unterlagen reist, einschließlich Reisepass, Visa, Einwanderungspapieren oder Impfbescheinigungen.
    • Preisunterschiede, die von verschiedenen Passagieren an Bord derselben Tour gezahlt werden, einschließlich spezieller Last-Minute-Preise.
    • Entscheidungen Dritter, die sich auf den normalen Ablauf der Tour auswirken, einschließlich des Betreibers, der ecuadorianischen Regierung oder der Nationalparkbehörde.
    • Ereignisse höherer Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände, wie in Abschnitt XNUMX beschrieben.
    • Änderung der Reiseroute oder des Programms durch den BETREIBER entweder vor oder nach der Abreise, wie in Abschnitt XNUMX beschrieben.
    • Entscheidung des TOURISTEN, trotz der Empfehlungen der AGENTUR in den Abschnitten 3.6 und 6.7 ohne gültige Reiseversicherung zu reisen.
    • Alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der AGENTUR liegen.

ELFTE KLAUSEL - BESONDERE HAFTUNGSFREIGABE

  • 11.1 Die AGENTUR, einschließlich ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer, Führer, Mitarbeiter, Direktoren, leitenden Angestellten und Aktionäre, weist darauf hin, dass viele der von ihr erbrachten Dienstleistungen, einschließlich Transport, Hotels und anderer Formen von Unterkünften, Restaurants und anderen Dienstleistungen, häufig erbracht werden von verschiedenen unabhängigen Lieferanten (OPERATORs) gekauft. Während die AGENTUR versucht, mit den besten verfügbaren Lieferanten zusammenzuarbeiten, hat die AGENTUR nur eine begrenzte Fähigkeit, den Betrieb dieser Lieferanten zu kontrollieren. Jeder dieser Lieferanten unterliegt den Gesetzen Ecuadors und seine Haftung kann durch Tarife, Beförderungsbedingungen, Tickets, Gutscheine, internationale Konventionen und Vereinbarungen begrenzt sein. Der TOURIST befreit die AGENTUR von jeglichen Ansprüchen wegen Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder Eigentum, wegen Körperverletzung oder Tod, wegen Verlust oder Verzögerung, die sich aus der Handlung, Unterlassung oder Fahrlässigkeit unabhängiger Auftragnehmer oder Drittanbieter wie Luftfahrtunternehmen ergeben , Kreuzfahrtunternehmen, Hotelrestaurants, Transportunternehmen, Reiseleiter und andere Dienstleistungen oder Einrichtungen.

ZWEITER ABSATZ - INFORMATION & KOMMUNIKATION  

  • 12.1 Alle von der AGENTUR bereitgestellten Informationen werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und basieren auf den neuesten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Informationen.
  • 12.2 Alle Mitteilungen von der AGENTUR an TOURIST erfolgen über offizielle E-Mail-Konten unter Verwendung der Domain happygringo.com. Die AGENTUR übernimmt keine Verantwortung für E-Mails, die von persönlichen E-Mail-Konten oder unter einem anderen Domainnamen an den TOURISTEN gesendet werden.  

Dreizehnte Klausel - Annahme und Dauer des Vertrages

  • 13.1 Der Vertrag besteht ab dem Zeitpunkt, an dem die AGENTUR entweder eine Anzahlung oder die vollständige Zahlung vom TOURIST erhält, bis zum Abschluss der vertraglich vereinbarten Tour. Die Zahlung der Anzahlung oder der vollständigen Zahlung durch den TOURIST an die AGENTUR bedeutet, dass der TOURIST mit allen Bestimmungen dieses Vertrags einverstanden ist.
  • 13.2 Alles, was nicht direkt in diesem Vertrag festgelegt ist, unterliegt zum Zeitpunkt des vorliegenden Vertrags dem geltenden ecuadorianischen Tourismusgesetz.

VIERZEHNTE KLAUSEL - GERICHTSSTAND & PROZESS

  • 14.1 Im Streitfall unterwerfen sich die Parteien den Zivilrichtern der Stadt Quito und dem ecuadorianischen Zivilgesetzbuch.

BEDINGUNGEN

Al enviar un depósito (o pago completo) a Operadora Happy Gringo Cia Ltda, usted Confirma su aceptación de los Términos y Condiciones que se enumeran a continuación, esto es válido tambien para usted y para cada miembro de su grupo . de contrato valido y no requiere firma.

Happy Gringo también quiisiera declarar que, si bien tanto nosotros como nuestros clientes estamos obligados por el contrato legal a continuación, siempre haremos todo lo posible para ayudar y apoyar a nuestros clientes en caso de úvieno se presente Tour, es algo que se demuestra con nuestra excelente reputación.

Sie können auch die Dokumentation lesen, die für Ihre persönliche Sicherheit auf dem Weg erforderlich ist.

VERSION ESPAÑOL

PRIMERA CLÁUSULA - TEILNEHMER

  • 1.1 La empresa OPERADORA HAPPY GRINGO Cia. Ltda., Legalmente representada por la Sra. Eva Merkx, de aquí en adelante y para el efecto de este contrato se llamará "AGENCIA".
  • 1.2 Die persona que contrate los servicios de LA AGENCIA de aquí en adelante mit dem Nennwert "TURISTA".
  • 1.3 La compañía de terceros que opera el recorrido de aquí en adelante se llamará "OPERADOR".

SEGUNDA CLÁUSULA – ZIEL DES VERTRAGS

EL TURISTA contrata a la AGENCIA para proporcionar el servicio de asesoramiento, contactos y reservas necesarios con los OPERADORES de turismo para viajar y Participar en las actividades en los destinos elegidos por el TURISTA.

TERCERA CLÁUSULA – VERPFLICHTUNGEN DER TEILNEHMER

LA AGENCIA:
  • 3.1 Para proporcionar los mejores Los OPERADORES deben estar legalmente establecidos y autorizados para operar de acuerdo con la ley ecuatoriana.
  • 3.2 Proporcionar toda la información necesaria que el turista Requerirá de su viaje / destino de viaje contratado.
  • 3.3 Proporcionar al TURISTA todas las entradas y vales necesarios para Participar en el recorrido.
  • 3.4 Kontaktaufnahme mit der Familie, der Rechtsprechung und der Rechtsprechung der TURISTA und des Unfalls des Bürgermeisters. La AGENCIA no se hace Responsible por lesiones, muerte o cualquier otro daño causado bajo ninguna circunstancia por el TURISTA o el OPERADOR.
DER TURIST
  • 3.5 Haber entendido y aceptado claramente los riesgos que implica viajar dentro del Ecuador. Esto Incluye Los Riesgos De Läsiones O Muerte Asociados Con Fuerza Bürgermeister O Actos De Providencia Como Guerras, Conmociones Internas, Protestas / Huelgas, Terrorismus, Incendios, Desastres Naturales, Entscheidungen de la Autoridad Pública, Cualquier Forma de Unfalle O Cualquier Otro Impre. Además, Los Riesgos Que Existieren Sie in der Práctica de Deportes Extremos Ciclismo de Montaña, Rafting / Tubing, Eskalada, Deportes de Montaña, Trekking, Camping, Abseilen / Tirolesa, Equitación, Schnorcheln, Buceo y Cualquier Otra Actde naturaleza. El TURISTA acepta que la AGENCIA no se hace verantwortlich de la pérdida, Läsionen o daños a personas o bienes por cualquiera de las causas anteriores.
  • 3.6 Mantener un seguro de viaje válido e integrale que cubra las fechas de viaje reservadas o, en ausencia de dicha póliza de seguro deklarar a la AGENCIA exenta de toda verantwortlich für p cualquier tipo de unfall, muerte, lesión o problema físico que ocurre Contratado, Así Como Cualquier Responsabilidad Financiera Debido A la Cancelón O Reducción Del Viaje, Pérdida de Equipaje, Demoras En El Viaje, Cobertura Médica, Evakuierung oder Repatriación De Emergencia O Cualquier Otro Inconveniente Fuera De Control.
  • 3.7 Alle Einwanderungsdokumente, die Gültigkeitsdauer und die erforderlichen Absaugungen sind für die Reise nach Ecuador erforderlich.
  • 3.8 Comunicar a la AGENCIA con antizipión, detalles de cualquier tipo de requireispecial de alimentos, discapacidad o enfermedad que exista en el momento del viaje.
  • 3.9 Tener buena salud y buena forma física para Participar en el viaje reservado. En el caso de visitar destinos de gran Höhe, es verantwortlich für TURISTA estar suficientemente aclimatado para realizar la visita de manera segura.
  • 3.10 Proporcionar todos los datos de pasajeros y copias de pasaportes según lo solicitado por la AGENCIA, autorizar a la AGENCIA a pasar datos personales al OPERADOR según sea necesario.

CUARTA CLÁUSULA - PAGO DEL TOUR

  • 4.1 Erfordernis, 40% der AGENCIA für 1 Semana (7 Tage) als Teil der Fecha de Reserva Original zu erhalten. En los casos en que se realice una reserva con menos de 91 días antes de la salida del viaje, se Requiere el pago completeo del tour dentro de 1 semana (7 días) de la fecha de reserva original.
  • 4.2 Die Gesamtzahl der Tarife und die Anzahl der Tourneen beträgt 90 Punkte, die Anzahl der Touren und die Anzahl der Tourneen, die Anzahl der Tourneen und die Kosten für die Stornierung der TURISTA und die Kosten für die Stornierung la cláusula seis. Los boletos solo pueden emitirse al TURISTA una vez que la AGENCIA haya recibido el pago completeo.
  • 4.3 La AGENCIA únicamente solicitará y aceptará pagos bancarios que se realicen a nuestras cuentas corporativas oficiales a nombre of OPERADORA HAPPY GRINGO CIA LTDA. La AGENCIA nunca solicitará, aceptará o reconocerá ningún pago que se haya realizado en cualquier otra cuenta bancaria de un tercero.

QUINTA CLÁUSULA - BESTÄTIGEN SIE DIE DEL TOUR

  • 5.1 Die Reservierung der TURISTA bestätigt die Zuständigkeit der AGENCIA für 40% der gesamten Tour der TURISTA für die Cláusula 4.
  • 5.2 Die AGENCIA ist ein Kompromiss zwischen den Pagos-Anforderungen und den OPERADORES-Bedingungen, die für die korrekte Reservierung und die Wiederaufnahme der Operation erforderlich sind.

CLÁUSULA SEXTA – Stornierung von Reiserouten

  • 6.1 Las Cancelaciones hechas por el cliente deben ser notificadas por escrito and solo serán efectivas una vez que la Agencia haya recibido el documento.
  • 6.2 Die Stornierung der TURISTA und die Teilnahme an 120 Diaas der Anticiado El Viaje, Se Tendrá Una Penalidad Del 25% Del Valor Total Por Persona Del Tour.
  • 6.3 Die Stornierung der TURISTA ist 91 und die Anzahl der Anträge auf 119% der gesamten Tour pro Person und Tour.
  • 6.4 Die TURISTA-Liste enthält 90% der Tourneen und 100% der Tour.
  • 6.5 Los siguientes cruceros por Galápagos están sujetos a tarifas de cancelación alternativas: Angelito, Daphne, Großkönigin Beatriz, Eden, Monserrat I, Xavier, Yolita II, Samba, Seemann, Seesternreise, Santa Cruz II, Isabela II, La Pinta, Letty, Origenes, Teoría, Darwin, Aggressor III, Humboldt-Entdecker. Para cruceros reservados en cualquiera de estos buques, cláusulas 6.2, 6.3 y 6.4 no se aplicarán; konsulte el programa de tarifas de cancelación alternativa. Es ist verantwortlich für die Überprüfung der TURISTA, insbesondere für die Stornierung von Antes de Reservar.
  • 6.6 Cruceros Charter Galapagos: Los Stérminos de Cancelación del Crucero Chárter Pueden Difreir de Los Términos de Cancelación Regulares Enumerados En Las Cláusulas 6.2 a 6.5. Es ist verantwortlich für den TURISTA-Berater der AGENCIA antes de reservar.
  • 6.7 SEGURO DE CANCELACIÓN DE VIAJE: Die AGENCIA empfiehlt die Abrechnung der Abrechnungsprämien (CFAR) für die TURISTA für Tarifabrechnungen und Stornierungen.
  • 6.8 APLAZAMIENTO DEL VIAJE: En casos de una solicitud de aplazamiento del recorrido por parte del TURISTA

SÉPTIMA CLÁUSULA - FUERZA BÜRGERMEISTER

  • 7.1 Der OPERADOR ist ein Reservator für eine Änderung des Bürgermeisters, für außergewöhnliche Ereignisse, für Imprevistos und für die Kontrolle der AGENTUR und für den OPERADOR für den Service. Dichos eventos Incluyen, Entre Otros: Epidemie, Pandämie, Guerra o Revolución, Huelgas / Disruptios / Disruptios Civiles, Clima Extremo, Inundaciones, Tsunami, Terremotos, Erupciones Volcánicas, Incendios, Sequías, Contaminación o Impacten la Realización del Tour, Apagones Energéticos, Ciberataques, Amenazas o Acto de Terrorismo, Guerras, Conmociones Internas, Protestas / Huelgas, Terrorismuso, Incendios, Desastres Naturales o Entscheidungen de la Autoridad Pública.
  • 7.2 Die Anzahl der Fälle, in denen die Anzahl der Fälle und die Anzahl der Fälle, in denen eine Alternative vorliegt, ist vergleichbar mit der Bewertung der Kosten, die nicht in der Lage sind, die Kosten zu senken, und es besteht keine Verpflichtung gegenüber dem Kunden.

CLÁUSULA OCTAVA - ALTERACIÓN DEL TOUR

  • 8.1 Der OPERADOR und die AGENTUR haben die Möglichkeit, die verschiedenen Touren zu planen und die Tour zu planen, um die Preise für die Tour zu bestimmen, die Sie benötigen: Cambio de Clima und Las Fuerzas de la Naturaleza , hábitos de comportamiento de la vida silvestre, vehículo o la seguridad del yate, la seguridad de los pasajeros o la tripulación, a discreción de su guía, Dirigent o autoridades públicas. Bajo las condiciones antes mencionadas, la AGENCIA no tiene la obligación de proporcionar una sustitución, reemplazo de servicios o reembolsos al TURISTA.
  • 8.2 Die AGENCIA ist ein Reservat für die Durchführung der Tour, einschließlich der Entscheidung über die Durchführung der TURISTA, und die Entscheidung über die Entscheidung über die Durchführung der Tour, einschließlich der Teilnahme an der Tour, die Durchführung entre otros que hacen que el precio original del servicio aumente inesperadamente.

NOVENA CLÁUSULA - TRANSPORTE AL PUNTO DE ASAMBLEA DEL TOUR

  • 9.1 El TURISTA ist verantwortlich für die Durchführung von Tourneen. Es gibt keine existierenden Arreglos im Fall von TURISTA und keine Puntos von Partida Hacia El Exterior O Hacia El Hogar.

DÉCIMA CLÁUSULA - PROCEDIMIENTO DE QUEJAS Y REEMBOLSOS

  • 10.1 Das Experiment in der TURISTA ist ein Problem, das sich aus der Rekorridierung ergibt, und es gibt ein glückliches Gringo, das von einem Escrito, einem Solo-Mitglied und einem Kunden, der von der Agentur für die Dauer des ersten Semesters des ersten Semesters der Tour durchgeführt wurde Cuenta. La AGENCIA se esforzará por responder formalmente todas las quejas dentro de la semana posterior a la Recepción de la notificación, aunque las demoras en recibir información de los OPERADORES pueden afectar el tiempo de respuesta de la AGENCIA.
  • 10.2 El TURISTA entiende y reconoce que LA AGENCIA es Contratada von él como un tercero, y que el pago del TURISTA auf einer Terceros Beweise von Dienstleistungen mit el fin de Bestätigung der Dienstleistungen der Viaje Solicitados von el TURISTA. El TURISTA acepta y autoriza a la AGENCIA para actuar en su nombre de esta manera, y utilizar los pagos recibidos del TURISTA para Confirmar dichos servicios de viaje. El TURISTA entiende que la AGENCIA ist nicht verantwortlich für die pagados von los fondos a un operador externo para asegurar los servicios turísticos. El TURISTA tampoco podrá reclamar esos fondos a la AGENCIA mediante devoluciones de tarjetas de crédito, juicios u otros medios. En el caso de Cancelación del tour o quejas, la AGENCIA hará todo lo posible para recuperar los fondos del operador externo para pasar al CLIENTE como reembolso, pero no se hace responsable en el caso de que los términos y condiciones del tercero immbolso éxito.
  • 10.3 La AGENCIA no será Responsible de dar reembolsos en ninguno de los siguientes situaciones:
    • Es gibt technische Probleme, die beim Transport auf der Straße auftreten können.
    • Sustitución de instalaciones oder persönlich.
    • Es wurde verspätet oder keine Präsentation von EL TURISTA.
    • Die Entscheidung der EL TURISTA zur Aufgabe des Recorrido-Temprano oder des Perderse Cualquier Actividad / Comida / Alojamiento Durante El Recorrido.
    • Problemurs causados ​​por viajes TURÍSTICOS sin la documentación necesaria incluyendo pasaporte, Visa, documentos de inmigración o certificados de vacunación.
    • Diferencias de precios pagadas por diferentes pasajeros a bordo del mismo recorrido, einschließlich tarifas especiales de último minuto.
    • Entscheidungen, die sich auf die normale Funktionsweise des normalen Empfängers beziehen, einschließlich EL OPERADOR, El Gobierno Ecuatoriano oder Autoridad del Parque Nacional.
    • Eventos de fuerza Bürgermeister o cualquier otra circunstancia außerordentliche Como se beschreiben en la Cláusula Siete.
    • Alteración del itinerario o programa del viaje por parte del OPERADOR antes o dispués de la salida, como se beschreiben en la Cláusula Ocho.
    • Entscheidung der TURISTA über die Übermittlung der Übermittlung an die AGENCIA und über die Abschlüsse 3.6 und 6.7.
    • Cualquier otra circunstancia que surja mes allá del control de LA AGENCIA

UNDÉCIMA CLÁUSULA - LIBERACIÓN SPECIAL DE RESPONSABILIDAD

  • 11.1 La AGENCIA, einschließlich der Mitarbeiter, Vertreter, Kontratisten, Guías, Asociados, Direktoren, Funktionen, Akzessionisten, Mitteilungen über den Transport, Hotels und Zusatzleistungen, Restaurants und Dienstleistungen comprado a varios nachweislich unabhängig (OPERADORES). Die AGENCIA busca trabajar con los mejores Proofedores Disponibles, die AGENCIA Solo Tiene Una Capacidad Limitada Para Controlar Las Operaciones de Estos Proofedores. Cada uno de estos nachweislich está sujeto a las leyes de Ecuador y su responsabilidad puede estar limitada por sus tarifas, Bedingungen des Transports, Boletos, vales, Convenciones internacionales y acuerdos. El TURISTA libera a la AGENCIA de cualquier reclamo de pérdida o daño de equipaje o propiedad, por lesiones personales o muerte, por pérdida o demora, derivada del acto , Operadores de Cruceros, Hotels, Restaurants, Proofedores de Transporte, Guías y Otros Servicios o Instalaciones.

DUODÉCIMA CLÁUSULA - INFORMACIÓN & COMUNICACIÓN

  • 12.1 Toda la información proporcionada por la AGENCIA se proproporion de buena fe y se basa en la información más reciente disponible en la fecha de publicación.
  • 12.2 Todas las comunicaciones de la AGENCIA al TURISTA se realizarán des de cuentas de correo oficiales utilizando el dominio happygringo.com. La AGENCIA no se responsabiliza por los correos electrónicos enviados al TURISTA desde cuentas de correo electrónico personales, o bajo cualquier otro nombre de dominio.

TRECEAVA CLÁUSULA - ACEPTACIÓN UND DURACIÓN DEL CONTRATO

  • 13.1 Das Gegenteil von dem Moment, in dem die AGENCIA das Meer und die Zeit bis zur Vollendung der TURISTA rekapituliert hat, ist die endgültige Entscheidung über die Rekorde. El Tago a la AGENCIA für die TURISTA de cualquier depósito o pago total bedeutend, El TURISTA está de acuerdo con todas las cláusulas de est contrato.
  • 13.2 Todo lo que no esté estipulado directamente en est contrato se regirá por la Ley de Turismo Ecuatoriano vigente en la fecha del presente contrato.

CLÁUSULA CATORCEAVA JURISDICCIÓN Y PROCESO

  • 14.1 En caso de kontroversia, las partes someterán a los jueces ziviles de la ciudad de Quito y el Procedimiento del Código Civil ecuatoriano.